
Einfache Gesellschaft (Art. 536 OR)
18.07.2008
Das Bundesgericht hat am 10. Juni 2008 das Verhältnis zwischen dem gesetzlichen Konkurrenzverbot gemäss Art. 536 OR und einer konkreten vertraglichen Abmachung zwischen einfachen Gesellschaftern beurteilt und eine verbotsfreundliche Auslegung gestützt.
Der Entscheid (BGE 4A_119/2008) kann hier abgerufen werden.