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Konkurrenzverbot.info

Herabsetzung Konventionalstrafe CHF 100'000.--

6. Oktober 2011

 

Das Bundesgericht hat am 25. August 2011 ein Konkurrenzverbot in Bezug auf einen Unternehmensberater in Personalfragen (Personalselektion und Personalvermittlung) beurteilt. Es hat dabei ein Urteil des Kantonsgerichtes St. Gallen und damit eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 100‘000 (ca. 8 Monatslöhne) bestätigt.

 

Die Höhe der Konventionalstrafe ist im Lichte der publizierten Gerichtspraxis erstaunlich. Der Fall zeigt aber explizit die prozessualen Obliegenheiten eines Arbeitnehmers, der auf eine Herabsetzung der Konventionalstrafe plädiert (Art. 340a Abs. 2 OR; Urteil Ziffer 3). Erneut betont das Bundesgericht, dass es Ermessensentscheide der Vorinstanz in Bezug auf die Höhe der Konventionalstrafe nur zurückhaltend überprüft.

Der Entscheid kann hier abgerufen werden.

© VISCHER AG
Basel Zürich
15.02.2019