
Zahnarzt, freie Berufe
15.09.2007
Das Bundesgericht hat am 13. Juli 2007 das Konkurrenzverbot eines Zahnarztes beurteilt und die Rechtsprechung zum Konkurrenzverbot bei "freien Berufen" zusammengefasst. Im konkreten Fall hat es den gemäss Art. 340 Abs. 2 OR erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen dem Einblick in den Kundenkreis bzw. in Geschäftsgeheimnisse und einem möglichen Schaden verneint.
Der Entscheid (BGE 4C.100/2006) kann hier abgerufen werden.