
Kollektivgesellschaft, Schätzung Schaden
15.05.2006
Das Appellationsgericht Basel-Stadt hat am 8. April 2005 ein (seltenes) Konkurrenzverbot eines Kollektivgesellschafters beurteilt. Interessant sind die Ausführungen des Gerichtes zum Schaden, namentlich zum entgangenen Gewinn. Das Gericht hat den Schaden in Anwendung von Art. 42 Abs. 2 OR abgeschätzt.
Der Entscheid kann hier abgerufen werden.